Der Kadettenverband Schweiz als Partnerorganisation mit Sportbertrieb von Swiss Olympic ist verpflichtet, den Branchenstandard umzusetzen. Dazu gelten auch die Kantonalverbände ebenso wie die angehörigen Vereine mit Bundesbeiträgen (in der Regel Jugend+Sport-Beiträge).


Weitere öffentlich- und privatrechtliche Organisationen (sprich schulische und städtische Organisationen) sind dieser Umsetzungspflicht nicht unterstellt, jedoch vom Bundsamt für Sport (BASPO) und Swiss Olympic ermuntert, sich ebenfalls auf diese Standards zu berufen.

Checkliste für Kantonalverbände und Vereine

 Veröffentlichungen auf Website oder im Mitgliederbereich

Zwingend
◻︎ Statuten
◻︎ Traktanden und Protokolle des obersten Vereinsorgan (Delegiertenversammlung bzw. Mitglieder-/Hauptversammlung)
◻︎ Organisationsstruktur 

Empfohlen (Minimalanforderung: direkte Zustellung an alle Mitglieder)
◻︎ Geprüfte Jahresrechnung, welche nach Grundsätzen von Art. 957ff  OR. erstellt wurde
◻︎ Verwendung der von der öffentlichen Hand erhaltenen Beiträge in der Jahresrechnung ausweisen


Anpassungen an Statuten oder Reglementen 
An der Delegiertenversammlung des Kadettenverbandes Schweiz im Frühjahr 2027 werden die Ethik-Aspekte in den neu zu genehmigenden Statuten verankt; diese gelten für alle Kantonalverbände und deren Vereine und brauchen nicht zwingend in den Vereinsstatuten veranktert zu werden.

▸ Mustervorlage

Zwingend in den Statuten zu verankern

◻︎ Geschlechtervertretung
◻︎ Amtszeitbeschränkung
◻︎ Anerkennung Ethik-Charta, Ethik-Statut, Doping-Statut der übergeordneten Organisation


Empfohlen (Im Minimum in Regelemten verankert)
◻︎ Regelung bzw. Nachweis von Interessenkonflikten
◻︎ Grundsätze der Mitbestimmung (im Minimum das Antragsrecht der Mitglieder)

Laufende oder periodische Aufgabe auf Basis der Aufgabenpakete Ethik 
◻︎ von Swiss Olympic erstelltes Online-Tool regelmässig durchführen / überprüfen
▸ Online-Tool Ethik